Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bankrecht beraten und vertreten wir in allen Fragen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde. Hierzu zählen neben dem allgemeinen Bankvertragsrecht auch das Kredit- und Kreditsicherungsrecht, die Beendigung von Bankbeziehungen durch Kündigung und deren Abwicklung, bis hin zur Verwertung von Sicherheiten.
Ferner beraten wir Unternehmen zu alternativen Finanzierungsformen, seien es die Ausgabe eigener Schuldverschreibungen oder die Aufnahme von Finanzinvestoren. Dazu gehört neben der Unterstützung bei den Verhandlungen, die vertragliche Strukturierung und Gestaltung der beabsichtigten Maßnahme, die im Unterschied zu Bankkrediten individuell angepasst werden muss und sorgfältigster Planung und Durchführung bedarf. Insbesondere bei Transaktionen mit Venture Capital-Gesellschaften ist es wichtig, die beiderseitigen meist konträren Zielvorstellungen auszuverhandeln und im Vertrag richtig auszutarieren. Hier kommt uns unsere große gesellschaftsrechtliche Expertise zugute.
Im Bereich des Kapitalmarkts stehen derzeit Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlberatungen bzw. der Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten besonders im Fokus der Mandatsbearbeitung. Die Rechtsprechung hat hier gerade in den letzten Jahren das Haftungsrisiko für Banken aber auch für Anlagevermittler und Emittenten (Prospekthaftung) laufend verschärft. Ein weiteres Schwerpunktthema sind die spezifischen Rechtsprobleme des sog. grauen Kapitalmarkts (geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Genussrechte etc.)

