Betriebsprämie 2011 - Modulation rechtswidrig?
23.12.2011
von Dr. Herbert Schneider, Fachanwalt für Agrarrecht
Ab dem 15.12.2011 wird bundesweit die Betriebsprämie 2011 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Bescheides (Verwaltungsaktes). Gegen diesen Bescheid ist die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen entsprechend den Vorgaben in der Rechtsmittelbelehrung.
In einem aktuellen Fall, welcher vor wenigen Tagen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen VG 6 K 255/10, entschieden worden ist, hielt das Gericht die Erhöhung der Modulation und somit die Kürzung der Betriebsprämie auf 9 % in diesem Jahr sowie die Einführung der progressiven Modulation für rechtswidrig und erklärte die deutsche Gesetzlichkeit als mit dem Recht der europäischen Union für nicht vereinbar. Aufgrund dieses Beschlusses muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob der deutsche Gesetzgeber tatsächlich unionswidrige Vorschriften erlassen hat oder nicht.
Wie in vielen solcher Verfahren mit politischem Hintergrund, so ist auch hier der Ausgang offen. Eines lässt sich aber mit Sicherheit sagen: Wer nicht innerhalb der Frist Rechtsmittel einlegt, profitiert nicht davon, wenn im Jahre 2013 oder später der Europäische Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit der Modulation feststellen würde.
Ohne Widerspruch bzw. Klage würde der Bescheid in Rechtskraft erwachsen; alleine von daher ist zu überlegen, Rechtsmittel einzulegen.

