Änderungen im EEG - Vergütung für Biogas ab 2012 neu geregelt

01.08.2011

von Dr. Herbert Schneider, Fachanwalt für Agrarrecht

Die Neuregelung der Vergütung für Biogas ab dem Jahre 2012 ist beschlossene Sache. Wichtige gesetzliche Regelungen sind unter anderem der fortdauernde Bestandsschutz für Altanlagen und die Einführung einer zusätzlichen Stufe in der Leistungsklasse von 750 kW. Wie erwartet, wird es weniger Geld für den erzeugten Strom geben. Die Boni werden von sieben auf zwei reduziert. U.a. fallen der Gülle-, Nawaro-, Technologie- sowie Landschafts- und Luftreinhaltebonus weg. Die Verluste sollen durch zwei Rohstoffboni und das Anheben der Grundvergütung ausgeglichen werden.

Auch die Vergütung für Kleinanlagen wurde neu geregelt. Biogasanlagen bis 75 kW Leistung, welche mindestens 80 Prozent Gülle oder Mist einsetzen, erhalten eine pauschale Vergütung von 25 Cent/kwh.

Der wegfallende KWK-Bonus wird in die Grundvergütung integriert. Um die Grundvergütung zu erhalten, müssen mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärme genutzt werden.

Neu ist die Einführung einer Marktprämie für Anlagenbetreiber, welche ihren Strom an der Börse vermarkten. Damit soll der Strommarkt und die Netzintegration gefördert werden.

Eine weitere Neuregelung ist die Flexibilitätsprämie in Höhe von 130 €/kW und pro Jahr. Ab dem Jahr 2012 erhält der Anlagenbetreiber die Prämie, der seine Gasspeicher- und Motorenkapazitäten erhöht und somit den Strom dann produziert, wenn er benötigt wird.

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