Harte Zeiten für Thüringer Biogasbetreiber

09.06.2011

von Dr. Herbert Schneider, Fachanwalt für Agrarrecht

Seit einigen Wochen liegt den Biogasbetreibern der Entwurf eines neuen Gesetzes  zur Novellierung des EEG vor. Nach dem Willen des Gesetzgebers, Stand 06.06.2011, sollen die gesetzlichen Regelungen einfacher werden. So gilt das System aus verschiedenen Boni für Biogas-Anlagen wie für Kraft-Wärme-Kopplung, Technologie, Emissionsminderung, Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle als zu kompliziert. Was die Boni angeht, so kommt es zu grundlegenden Änderungen. Geplant sind vier Anlagenkategorien von 150 Kilowatt bis 20 Megawatt mit einer Grundvergütung von 14,3 bis 6 Cent pro Kilowattstunde.

Der Bonus für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und für Gülle soll entfallen. Stattdessen soll es zwei Rohstoffklassen geben, nach denen vergütet wird. Zur ersten zählen Energiepflanzen wie Mais oder Zuckerrüben. Zur zweiten Rest- und Abfallstoffe wie Stroh und Gülle. Die Einsatzstoffe sollen bis zu einer Anlagengröße von fünf Megawatt unabhängig von der Anlagenleistung vergütet werden. Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass Anlagen künftig mindestens 60 % der anfallenden Wärme nutzen müssen. Zudem soll der Güllebonus für Altanlagen halbiert werden. Alles in allem brechen für die Thüringer Biogasbetreiber wohl schlechte Zeiten an.

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