Arbeitsrecht
In Kündigungsschutzprozessen vertreten wir Sie als Arbeitgeber. Im Vorfeld der Kündigung helfen wir Ihnen, typische Fehlerquellen zu vermeiden und schaffen damit die Basis für den Erfolg im anschließenden Rechtsstreit.
Dies beginnt bereits bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge. Hier beraten wir Sie individuell und branchenspezifisch. Die von der Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten schöpfen wir im Sinne Ihres Unternehmens aus.
Bei Unternehmensveräußerung und Umstrukturierung beraten wir Sie zu allen etwa erforderlichen personellen Maßnahmen:
- Personalabbau,
- Kurzarbeit,
- Flexibilisierung der Arbeitszeit,
- Fremdvergabe von Arbeitsbereichen (sog. „Outsourcing“).
Bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. Mitarbeitervertretungen vertreten wir nachdrücklich die Interessen unserer Mandanten, suchen aber ebenso einen konstruktiven Ausgleich im Interesse einer weiterhin guten Zusammenarbeit.

