Architektenrecht
Das Aufgabenspektrum von Ingenieuren und Architekten ist vielfältig. Komplexe Planungen oder Bauüberwachungen bedeuten ein hohes Haftungsrisiko. Oft unterschätzen Planer ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten, z.B. zu öffentlich – rechtlichen Genehmigungsrisiken oder bei der Gestaltung von Bauverträgen.
Wir kennen die typischen Fehlerquellen und beraten Sie zu Ihren Leistungspflichten. Wir vertreten Ihre Interessen umfassend, d.h. gegenüber Auftraggebern oder Fachplanern und Bauunternehmen aber auch im Rahmen der Durchsetzung des Deckungsanspruchs gegenüber Ihrem Haftpflichtversicherer.
Häufig erwarten potentielle Auftraggeber weitreichende und detaillierte Planungen als kostenlose Akquisition. Angesichts der großen Zahl von Mitbewerbern ist die Vereinbarung und Realisierung eines angemessenen Honorars nach dem bindenden Preisrecht oft nicht möglich.
Nutzen Sie unsere Kompetenz in Fragen der Vergütung und des Honorarrechts. Wir bieten Ihnen Beratung und Interessenvertretung in folgenden Bereichen an:
- Vertragsgestaltung nach der HOAI,
- Erstellen einer prüffähigen Honorarrechnung,
- Durchsetzung von Honoraransprüchen.
Eine immer wichtigere Rolle bei Planungsleistungen spielen Urheberrechte. Haben Sie Fragen zum Umfang und Möglichkeiten des Urheberrechtsschutzes, beraten wir Sie gern.

