IT-Recht

Wir beraten Sie bei der Anpassung bzw. Gestaltung von Verträgen im On- und Offlinebereich, sei es auf der Anbieter- oder Anwenderseite. Hierbei spielt zum einen der technische Ablauf eine erhebliche Rolle, zum anderen sind aber auch gesetzliche Anforderungen zu beachten.

Lizenzverträge sehen die Überlassung von Software gegen Zahlung einer einmaligen oder gegen Zahlung einer periodischen Vergütung vor. In beiden Fällen kommen ganz unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Im Bereich der Softwarepflegeverträge dagegen gibt es kaum anwendbare gesetzliche Bestimmungen. Infolgedessen bedarf es einer detaillierten vertraglichen Regelung.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Internet-Plattform. Hier reichen die Probleme von Domain-Streitigkeiten über die Informationspflichten des Anbieters bis hin zur Haftung wegen der Verlinkung Ihres Angebotes mit fremden Websites. Die rechtlich sichere Gestaltung von Internetdiensten betrifft aber nicht nur die Beziehung zu Ihrem Kunden, sondern auch die Verträge mit Ihren Partnern, z. B. im Rahmen von Content-Verträgen, Webdesign-Verträgen oder Website-Hosting-Verträgen.